Durch eine doppelte Innenentwicklung soll eine bauliche Verdichtung und zugleich auch die Erhaltung, Weiterentwicklung und Qualifizierung des urbanen Grüns sichergestellt werden.
Wir wollen eine maßvoll angepasste Nachverdichtung, bei der auf den Erhalt des Stadtbildes von Quartieren geachtet wird. Das Baulückenkataster soll aktualisiert werden.
Ziel ist es, flächensparendes Bauen unter anderem dadurch zu erreichen, dass die Potentiale einer Aufstockung von Gebäuden oder der Überbauung von Verkehrsflächen genutzt werden.
Grundsätzlich soll keine Baulandausweisung für Wohnen oder Gewerbe in
Landschaftsschutzgebieten, auf landwirtschaftlichen Nutzflächen, im Wald sowie in regionalen Grünzügen erfolgen. Einzelfallentscheidungen bleiben möglich, vor allem wenn keine anderen Flächen zur Verfügung stehen.
Wir wollen endgültig aufgegebene Nutzflächen recyceln und Brachflächen revitalisieren. Neuversiegelungen sollen möglichst durch Entsiegelungen an anderer Stelle innerhalb des Ortsgebietes ausgeglichen werden.
Im Hinblick auf einen energiesparenden Baustandard sollen städtische Neubauten mindestens dem Standard eines KfW-Effizienzhauses 40 erfüllen. Ziel ist es, städtische Bauten möglichst als Passivhäuser oder Plusenergiehäuser zu bauen.
Neue städtische Gebäude sollen mindestens eine Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) nach dem Gold-Standard oder eine Zertifizierung mit mindestens dem BNB-Silber-Zertifikat nach dem Bewertungssystem „Nachhaltiges Bauen“ des Bundesinnenministeriums erreichen.
Innovative Formen des Bauens (z.B. Modulare Bauten, Tiny Houses, Mehrgenerationenhäuser und Clusterwohnungen) sollen ermöglicht werden.
Neue Stadtquartiere wie „Essen 51“, „Freiheit Emscher“, „Marina Essen“ und die Fläche an der Stauderstraße/ Emscherstraße sollen ökologisch und sozial vorbildlich entwickelt werden.
Strategisch wichtige Grundstücke sollen in städtischer Hand verbleiben.
Ziel muss der Ankauf und die Neuentwicklung von Flächen und Gebäuden zum Beispiel mittels eines Fonds für den Ankauf von Flächen sein. Generell sind städtische Vorkaufsrechte konsequent auszuüben.
Es sollen mehr Mittel zum Aufkauf von Problemimmobilien bereitgestellt oder über Fördermittel eingeworben werden. Dabei sind städtische Vorkaufsrechte konsequent auszuüben.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft der „Immobilienentwicklung Stadt Essen GmbH“ soll gestärkt werden.
Es sollen mehr Mittel zum Abriss leerstehender, nicht mehr genutzter Gebäude im städtischen Eigentum bereitgestellt werden.
Strategische Flächen sollen möglichst in Erbbaurecht vergeben werden. Dabei soll eine Vergabe im Rahmen des Erbbaurechts vorrangig an genossenschaftliche, gemeinwohlorientierte Wohnungsbaugesellschaften erfolgen.
In besonderen Fällen sollte eine frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung über die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungen hinaus ermöglicht werden (z.B. durch Workshops, Planungszellen).
Zur besseren Berücksichtigung der Interessen der jüngeren Generation sollen in der Stadt- und Gebäudeplanung besondere Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche entwickelt werden. Bei der Planung ist generell verstärkt an zukünftige Generationen zu denken.
Das Instrument der Bürgerbefragung bzw. Bürgerbeteiligung wie z.B. zur Frage „Wie wollen wir wohnen?“ soll auch genutzt werden, um mehr über die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung bzw. über das Versorgungsangebot im Wohnumfeld zu erfahren.
Alle Schulen sollen sicher zu Fuß und mit dem Fahrrad erreicht werden können.
Die integrierten INSEK-Stadtteilentwicklungskonzepte („Starke Quartiere – starke Menschen“) sollen zur Schaffung neuer Grün-, Sport- und Freizeitflächen sowie von attraktiven Begegnungsräumen für alle Menschen genutzt werden.
Für die Stadtplanung und Stadtentwicklung soll der Grundsatz der Schaffung von Quartieren der kurzen Wege gelten. Dabei geht es auch um eine Neuverteilung des städtischen Raumes und die Orientierung der städtebaulichen Planungen an nachhaltigen Zukunftsentwürfen.
Die Versorgungsinfrastruktur in den Quartieren soll so geschaffen werden, dass Ziele des täglichen Bedarfs möglichst in 15 Minuten (zu Fuß oder mit dem Rad) erreicht werden können.
Es soll ein Handlungskonzept Innenstadt (Altstadt und Oststadt) in Weiterentwicklung des vorliegenden Innenstadtkonzeptes (unter Einbeziehung interdisziplinärer wissenschaftlicher Expertise) mit den folgenden Zielen erstellt werden:
Leerstände in der Innenstadt begreifen wir als Chance für Existenzgründungen, ebenso wie für die Kreativ- und Kulturwirtschaft.
Wir wollen in einem offenen Planungsprozess mit allen Beteiligten und unter Berücksichtigung der Interessen der Messe eine attraktive Bebauung am Messeparkplatz P2 in Rüttenscheid realisieren. Hierzu wird ein B-Planverfahren nach § 8 BauGB angestrebt.
Baugenehmigungsverfahren sollen vereinfacht, digitalisiert und insgesamt beschleunigt werden.
In konsequenter Weiterführung des Masterplanprozesses am Flughafen Essen/Mülheim werden wir gemeinsam mit der Stadt Mülheim/ Ruhr über die weitere Nutzung des Flughafengeländes ergebnisoffen beraten.
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