Wir streben eine Weiterführung der angestrengten Haushaltskonsolidierung an. Erklärtes Ziel ist es, den Haushaltsausgleich zu sichern.
Nachdem im Zuge des Stärkungspaktes der Haushalt 2017 erstmals seit 1992 wieder ausgeglichen werden konnte, wird der planmäßige Ausgleich ohne Stärkungspakthilfen ab 2020 durch die finanzwirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie überlagert und gefährdet. Hilfen des Bundes und des Landes, insbesondere die dauerhaft höhere Beteiligung an den Kosten der Unterkunft gemäß SGB II sowie die vorübergehende Ausgleichszahlung für Gewerbesteuerausfälle, mildern die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt aktuell. Unklar ist, wie langwierig sich die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie noch erweisen. Die haushaltsrechtliche Abgrenzung der Corona-Folgen können zwar formal die kommunalaufsichtlichen Restriktionen mildern, die substantielle Belastung der städtischen Finanzen (insbesondere in Gestalt von Schulden) bleibt indes.
Dabei betrachten wir insbesondere die seit 2014 anhaltende Schuldensenkung für elementar. So ist es gelungen die Pro-Kopf-Verschuldung so weit zu reduzieren, dass man längst nicht mehr zu den zehn höchstverschuldeten Städten in Deutschland zählt. Dieser Weg wird von uns konsequent weiterverfolgt
Immer noch ist die Stadt Essen bilanziell überschuldet, solange unsere Stadt den Zwängen der Kommunalaufsicht selbst bei Haushaltsausgleich unterworfen bleibt. Deshalb zielt unsere Finanzpolitik auf eine schnelle Beseitigung des negativen Eigenkapitals durch Haushaltsüberschüsse
und bilanzielle Zuschreibungen bei den Finanzanlagen). Auch die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie die Herausforderungen der anstehenden Folgen des Klimawandels bzw. der Klimaanpassungsmaßnahmen sind zu berücksichtigen und die Menschen dafür zu sensibilisieren. Diese sollen in tragfähigen Prognosen dargestellt werden, verbunden mit der Darstellung möglicher und notwendiger Maßnahmen zur Minderung der Dynamik des Klimawandels und der Kosten der Klimaanpassungsmaßnahmen.
Zugleich werden wir die Investitionen in die städtische Infrastruktur stärken. Im Rahmen einer Nettoneuverschuldung Null wollen wir die günstige Zinssituation auch für eine Stärkung der Investitionskraft nutzen. Das schließt eine etwaige Erhöhung der Investitionskredite ein. Solchen höheren Investitionskrediten müssen entsprechend reduzierte Kredite zur Liquiditätssicherung gegenüberstehen.
Die Sanierung von Stadtfinanzen findet primär auf der Ausgabenseite statt. Wir wollen Steuererhöhungen bei Grund- und Gewerbesteuer vermeiden und auch die Abgabenlast der Bürger nach Möglichkeit nicht erhöhen. Soweit sich Erhöhungen aus rechtlichen Vorgaben insbesondere in den Gebührenhaushalten niederschlagen, ist es unser Ziel, diese nicht durch eigene örtliche Entscheidungen darüber hinaus zu befrachten. Auch die Beteiligungen haben einen Beitrag zur fortgesetzten Sanierung der Stadtfinanzen zu leisten. Um hohe Qualität der Leistungserbringung mit finanziellen Notwendigkeiten in Einklang zu bringen, setzen wir auf effiziente Auftragserledigung. An diesem Anspruch werden wir die Beteiligungsunternehmen messen. Dabei ist uns bewusst, dass zentrale Entscheidungen insbesondere über den Leistungsumfang durch die politischen Entscheidungsträger im Rat getroffen werden. So schlägt sich die Beauftragung von Verkehrsdienstleistungen im Ergebnis der Ruhrbahn ebenso nieder wie Reinigungsaufträge Auswirkungen auf die Ausschüttung der Entsorgungsbetriebe haben. Deshalb betrachten wir unverändert den Haushalt als leitendes Zahlenwerk, aus dem sich die Zuschüsse oder Gewinnerwartungen der Tochterunternehmen ableiten.
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